Montag, 11. Januar 2021

Wie werde ich lästige Zeugen los

 

Bestialischer Raubmord

Ein Mädchen und ein Kind ermordet.

Eggenfelden (Ndb), 7. Dez. Während des gestrigen vormittäglichen Gottesdienstes ereignete sich in Oberbubach in der Gemeinde Thanndorf (Roßbach) eine grässliche Mordtat. In dem einsam gelegenen, von Wald umgebenen Haus des Krämers Frey wurden dessen 24jährige, ledige Tochter und deren dreijährige Nichte Pauline Frey ermordet ausgefunden. Die Leiche der Babette Frey war entsetzlich zugerichtet; sie wies viele Stiche auf der Brust und im Gesicht aus. Das Kind, das offenbar beim Spielen überrascht wurde, war gleichfalls durch mehrere Messerstiche getötet worden.
Von dem Täter fehlt bis jetzt noch jede Spur. Aus der Ladenkasse sind zwanzig bis dreißig Mark geraubt worden.


Ingolstädter Anzeiger 1931




Der Doppel - Raubmord von Oberbubach vor dem Reichsgericht.

Das Reichsgericht verwarf die Revision des Dienstknechtes Joseph Fraundorfer aus S., der vom Schwurgericht Deggendorf am 27. Oktober wegen Mordes in zwei Fällen und schweren Raubes zweimal zum Tode verurteilt worden war. Er hatte am 6. Dezember 1931 in Oberbubach die Krämers Tochter Babette Frey und deren dreieinhalbjährige Tochter auf bestialische Weise ermordet und die Kasse des Krämer Ladens ausgeraubt. Das entwendete Geld sollte ihm zum Verhängnis werden, denn eine Anzahlung, die er auf einen Anzug leistete, lenkte den Verdacht auf ihn. Da er keinen ausreichenden Alibibeweis zu führen vermochte, hielt ihn das Schwurgericht des
Raubes und der beiden Mordtaten für überführt, die er begangen hat, um die ihm lästigen Augenzeugen aus dem Weg zu räumen.

Da nach Auffassung des Reichsgerichtes die Überlegung bei der Ausführung 
der Tat vom Schwurgericht einwandfrei festgestellt worden war und auch 
sonst keine begründeten sachlichen oder formellen Bedenken gegen das Urteil 
vorlagen, blieb dem Rechtsmittel des Angeklagten ein Erfolg versagt.

Ingolstädter Anzeiger 1933